Hurra, die neue Waschmaschine ist da! Aber was passiert mit der alten?

Elektroschrott

ElektroG3 – Elektrogerätegesetz reloaded

Das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ (kurz: ElektroG) ist eine feine Sache. Es sorgt seit 2005 dafür, dass ausgediente Elektrogeräte nicht mehr im Restmüll landen, sondern recycelt werden können. Und doch ließ das Gesetz Raum für Verbesserungen. Nach dem ElektroG2 im Jahr 2015 ist nun seit Januar 2022 die dritte Auflage des Gesetzes gültig. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.

Übrigens: Am Ende dieses Textes können Sie Ihr eigenes Wissen testen – wie gut kennen Sie das ElektroG? Finden Sie es heraus!

Wie viele Gesetze zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist das ElektroG die deutsche Umsetzung einer europäischen Richtlinie, hier der „WEEE-Richtlinie“ (von „Waste of Electrical and Electronic Equipment“). Für die Schonung von Ressourcen hat es eine große Bedeutung, das zeigen die letzten offiziellen Zahlen: 2019 wurden in Deutschland 2,9 Millionen Tonnen neue Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Sie alle enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Gold, Silber, Kobalt oder Lithium.

Elektroaltgeräte nicht zu recyceln oder Elektroschrott dem illegalen Export preiszugeben, ist nicht nur ein Versäumnis, sondern eine Umweltsünde mit schwerwiegenden Folgen. Schadstoffe können in die Umwelt gelangen, Mensch und Natur unwiederbringlich schädigen. Eigentlich sollte die Sammelquote ab 2019 bei 65% liegen, doch mit rund 44% war sie noch weit davon entfernt.
Aber zurück zum ElektroG: Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist die sogenannte Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear). Hier müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen registrieren, die Elektrogeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchten. Darüber hinaus werden dort fortlaufend Mengenströme von Elektrogeräten gemeldet. Das schafft Transparenz über die im Umlauf befindlichen Geräte.

Gut gedacht, noch nicht gut gemacht: Kritik am ElektroG2

Immer wieder wurde Kritik am ElektroG geäußert, auch an der Weiterentwicklung durch das ElektroG2. Letzteres nahm den Handel stärker in die Pflicht als früher – doch insbesondere Discounter, die nur gelegentlich Elektrogeräte anbieten, waren hier außen vor. Zudem blieben viele lange bekannte Herausforderungen noch ungelöst, etwa der Vertrieb fragwürdiger und schnell defekter Elektrogeräte über das Internet oder fest verklebte Geräte, bei denen sich der Akku nicht austauschen lässt. Zu eng gefasst, für Verbraucher*innen wie Händler*innen gleichermaßen kompliziert – das ist zusammengefasst die Kritik am ElektroG2.

ElektroG3: Das sind die Neuerungen

Nun also ist das ElektroG3 in Kraft – wie immer mit einigen Übergangsfristen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Sammelmengen zu steigern, Gesetzeslücken zu schließen und den Aufwand an vielen Stellen sowohl für Händler*innen und Hersteller*innen als auch für Verbraucher*innen zu verringern. Das Wichtigste generell: Die Zahl der Annahmestellen für private Verbraucher*innen soll steigen. Neben den Kommunen, die seit dem Start des ElektroG zuverlässige Anlaufstellen für die Entsorgung von kleinem und großem Elektroschrott sind, werden immer mehr Händler in die Entsorgungswege einbezogen.

Weiterhin bedeutet das ElektroG3:

  • Die Rücknahmepflichten gelten nun auch für Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die nur gelegentlich Elektrogeräte verkaufen. Damit sind auch Discounter nicht länger ausgenommen. (Spätestens ab 1. Juli 2022 verpflichtend).
  • Nicht ordnungsgemäß bei der Stiftung ear registrierte Produkte dürfen nicht mehr vertrieben werden. So wird sichergestellt, dass Elektrogeräte, die nicht den Bestimmungen entsprechen, nicht in den (Online-)Handel geraten.
  • Schluss mit den fest verbauten Akkus – sie müssen zum Austausch und Recycling „zerstörungsfrei“ entnommen werden können. Hier gibt es Ausnahmen, die allerdings begründet sein müssen (z. B. medizinische Gründe).
  • Hersteller müssen ein Rücknahmekonzept vorlegen. So erhalten Nutzer*innen unter anderem verpflichtend Kontaktdaten für eine Rückgabemöglichkeit.
  • Auch professionell genutzte Geräte müssen gemäß ElektroG gekennzeichnet sein (u. a. durch das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne), die Pflicht zum Rücknahmekonzept für Hersteller*innen gilt auch hier.


Mehr Details zum novellierten ElektroG und einige Handlungshilfen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.

Hätten Sie's gewusst? Das sagt das ElektroG wirklich!

Noch immer gibt es viele Missverständnisse und unbekannte Fakten im Zusammenhang mit dem ElektroG. Hier können Sie ein paar Aussagen überprüfen und sich selbst testen. Stimmt's oder stimmt's nicht?


Online-Händler sind verpflichtet, ein Elektro-Kleingerät zurückzunehmen (etwa durch Anbieten eines Rücksendeetiketts) – unabhängig davon, ob man es dort gekauft hat oder etwas Neues kauft.
Stimmt! (Das hat bereits das ElektroG2 geregelt, gilt für kleine Elektrogeräte unter 25 cm Kantenlänge.)


Ein kaputtes Gerät darf man mit dem Hinweis „Zu verschenken“ an den Straßenrand stellen.
Stimmt nicht! (Diese Art der Entsorgung kommt einer wilden Ablagerung gleich.)


Jeder größere Elektrofachmarkt ist verpflichtet, einen kaputten Trockner ohne zusätzliche Kosten anzunehmen, wenn man dort einen neuen Trockner kauft.
Stimmt! (Das gilt für große Geräte, kleine können Sie auch ohne Neukauf dort abgeben.)


Wenn in einem Elektrogerät aus Plastik (z. B. einer elektrischen Zahnbürste) kein Akku mehr drin ist, darf ich es in der gelben Tonne/dem gelben Sack entsorgen.
Stimmt nicht! (Es enthält nach wie vor elektronische Bauteile, die nichts in der Kunststoff- und Verpackungstonne zu suchen haben.)


Bei einer Frei-Haus-Lieferung eines neuen Kühlschranks muss ich für die Entsorgung des Altgeräts in der Regel etwas zahlen.
Stimmt nicht! (Nach ElektroG3 werden auch große Geräte bei der Lieferung immer kostenfrei entsorgt, Händler*innen müssen explizit danach fragen.)


Alte Elektrogeräte repariert heute niemand mehr.
Stimmt nicht! (Wiederverwertung liegt im Trend! Bei reYOURs von FES werden z. B. leicht defekte Geräte wieder aufbereitet und neu angeboten.)

„Sammelmengen steigern, Gesetzeslücken schließen, Aufwand verringern – das ElektroG3 hat mehrere Ziele.“
Die Autor*in
Heidi Schmitt
Heidi Schmitt
Egal, ob mit ihrem italienischen Hund Panini oder als leidenschaftliche Läuferin: Heidi ist fast immer zu Fuß unterwegs. Die wilde Vermüllung von Grünflächen in ihrer Wahlheimat Frankfurt macht ihr dabei sehr zu schaffen. Mit alltäglichen Clean-up-Aktionen und der Tastatur hält die Bloggerin und Autorin dagegen. Ihr besonderes Interesse gilt außerdem innovativen Recyclingmethoden und verstecktem Elektroschrott in Dingen des Alltags.