Mehr Sicherheit: Rückgabemöglichkeiten für Einweg-E-Zigaretten
Einweg-E-Zigaretten sind Elektroschrott. Doch noch allzu oft landen sie nach Gebrauch in Abfalleimern und Restmülltonnen – unter Umständen mit verheerenden Folgen. Denn ihre Akkus können sich leicht entzünden und so Brände in Fahrzeugen und Anlagen auslösen. Obendrein sind die kleinen kurzlebigen Dampfer generell fragwürdig im Hinblick auf die Verschwendung von Ressourcen. Leider konnte sich Deutschland, anders etwa als Frankreich oder Großbritannien, bislang nicht zu einem generellen Verbot von Einweg-E-Zigaretten durchringen. Aber zumindest soll ihre ordnungsgemäße und sichere Entsorgung gefördert werden: Jede Verkaufsstelle von Einweg-E-Zigaretten muss sie laut ElektroG4 zurücknehmen und der sicheren Entsorgung zuführen – unabhängig von Verkaufsfläche oder Größe des Ladens und auch unabhängig davon, ob zugleich ein neues Produkt gekauft wird. Das Gleiche gilt übrigens auch für andere elektronische Zigaretten und „elektronische Tabakerhitzer“.
Mehr Orientierung: Neue Kennzeichnungspflicht im Handel
Verbraucher*innen sollen künftig in den Geschäften nicht mehr nach Rückgabemöglichkeiten suchen müssen: Ein neues, zweifarbiges Logo muss deutlich auf die Altgeräte-Rücknahme im Handel hinweisen. Aus Option wird Pflicht – früher konnten Händler*innen selbst entscheiden, ob sie einen Hinweis einsetzen. Größe (im stationären Handel) und Ort (bei Online-Shops) des Hinweises sind vorgegeben. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss entsprechend sichtbar sein. So sollen Verbraucher*innen schon vor dem Kauf erkennen, dass das Gerät später nicht in den Restmüll gehört. Mit den Hinweisen werden Verbraucher*innen im Idealfall motiviert, ihren Elektroschrott zu entsorgen und die Altgeräte nicht in Schubladen und Kellern zwischenzulagern.
Mehr Information: Neue Hinweispflichten
Händler*innen und Hersteller müssen gegenüber dem ElektroG3 mehr Hinweise und Informationen rund um das Thema Elektroschrott entsorgen bereitstellen:
- Batterien und Akkus bergen nicht nur bei E-Zigaretten Gefahren, sondern zum Beispiel auch bei verstecktem Elektroschrott. Darauf muss künftig deutlich hingewiesen werden.
- Auch zur Handhabung lithiumhaltiger Altbatterien und zur Entnahmepflicht für Lampen (Leuchtmittel) müssen Händler*innen und Hersteller informieren.
- Alle Verbraucher*innen sollen vorgeschriebene Informationen zu Sammel- und Verwertungsquoten der Hersteller einsehen können. Diese müssen dazu auf ihrer Webseite Informationen bereitstellen.
- Und: Hersteller von B2B-Geräten müssen alle Pflichthinweise „gut sichtbar in den von ihnen verwendeten Darstellungsmedien“ veröffentlichen.
Mehr Sorgfalt: Das Thekenmodell an Wertstoff- und Recyclinghöfen
Auch diese Neuerung hat die Brandgefahr durch Batterien und Akkus im Visier. Sie trat bereits im Januar 2026 in Kraft. Verbraucher*innen dürfen demnach an Wertstoffhöfen ihre Altgeräte nicht mehr selbst in die Sammelbehälter sortieren. Geschultes Personal nimmt den Elektroschrott entgegen und kann ihn auch entsprechend kategorisieren. In der Praxis verfahren viele Recycling- und Wertstoffhöfe bereits seit längerer Zeit so. Die gesetzliche Vorgabe soll dennoch einheitliche Abläufe und mehr Sicherheit schaffen und es Verbraucher*innen bequemer machen, ihre Elektrogeräte zurückzugeben. An den Wertstoffhöfen dürfen außerdem noch gebrauchsfähige Geräte gesondert für eine Wiederverwendung gesammelt werden. In Frankfurt retten etwa spezielle Wertstofflotsen noch funktionstüchtige Elektrogeräte vor der Verschrottung.
Nach der ElektroG-Neuauflage ist vor der ElektroG-Neuauflage
Auch wenn die einzelnen Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, so wirkt das ElektroG 2026 doch eher kleinschrittig. Natürlich ist ein gut sichtbares Schild im Handel zu begrüßen, aber wird es wirklich die Sammelquote von Elektroschrott spürbar verbessern? Hier hat Deutschland auch im Vergleich zu einigen anderen Mitgliedstaaten der EU noch großen Nachholbedarf. Seit 2019 gilt in der EU eine Mindestsammelquote von 65 % – im Jahr 2023 erreichte Deutschland laut Umweltbundesamt gerade einmal 29,5 %. Kritiker*innen des ElektroG4 bemängeln, dass noch immer deutliche Anreize zur Rückgabe fehlen (wobei das Thema „Pfand“ sicherlich komplex ist), dass Hersteller stärker an den kommunalen Sammlungskosten beteiligt werden sollten und Rückgaberegeln noch immer zu kompliziert und uneinheitlich sind. Und auch Onlinehändler aus Fernost, die nicht korrekt registriert sind und sich damit beim Thema Entsorgung „wegducken“, machen vielen Expert*innen Kopfzerbrechen. Dies sind nur einige der Themen, die in einer weiteren Überarbeitung des ElektroG Raum finden könnten. Vielleicht zum 25. Geburtstag? Schön wäre es.
Übrigens: Anreize für mehr Rückgaben von Elektroschrott müssen nicht immer durch ein Gesetz kommen. Manchmal hilft es auch, wenn die Entsorgung von Altgeräten in den Kommunen spürbar erleichtert wird, wie z. B. beim neuen reYOUrs-Holservice in Frankfurt. Hier wird unter anderem kleiner wie großer Elektroschrott auf Bestellung bequem von zuhause abgeholt.











