Was ist Lachgas?
Hinter dem Begriff Lachgas verbirgt sich die chemische Verbindung Distickstoffmonoxid (N2O). Zusammen mit Sauerstoff findet es als Schmerz- und Beruhigungsmittel oder als ein Bestandteil eines Narkosemittels Verwendung. Seine Geschichte beginnt mit dem US-amerikanischen Zahnarzt Horace Wells, der die Verbindung 1844 erstmalig bei seinen Behandlungen als medizinisches Lachgas einsetzte. Technisches Lachgas kommt rein zum Einsatz. Es wird z. B. in Spraydosen oder Sahnebereitern als Treibmittel zum Aufschäumen von Schlagsahne benutzt.
Die aktuelle Situation
Seit einigen Jahren hat die Karriere von Lachgas als Partydroge Fahrt aufgenommen. Wenn man es inhaliert, kann es kurzfristig eine euphorisierende Wirkung entfalten. Für die meist jungen Konsument*innen hat die Substanz den Vorteil, frei im Handel erhältlich zu sein. Anstatt in einschlägigen Stadtvierteln wird es einfach ganz bequem im Internet gekauft, auch Kioske und Spätis bieten Kartuschen an. Das macht es Menschen einfach, die Droge jederzeit legal zu erstehen und vor allem in der warmen Jahreszeit im Freien zu konsumieren.
Eine Gefahr für die Gesundheit
Viele Konsument*innen fühlen sich auf der sicheren Seite. Was soll bei einem Gas schon schiefgehen, das auch in der Medizin verwendet wird und frei verkäuflich ist? Offenbar ist es ja „ungiftig“. Doch N2O ist in vielerlei Hinsicht hochgefährlich. Die Kartuschen sind mit reinem N2O, ohne Sauerstoffbeimischung gefüllt. Beim Inhalieren kann leicht ein gefährlicher Sauerstoffmangel entstehen. Das austretende Gas hat zudem eine Temperatur von -55 Grad Celsius, Erfrierungen durch das Einatmen des eiskalten Gases sind nicht selten, die Gefahr besteht, dass die Lunge schockartig kollabiert und die Person erstickt. Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit von Nervenschäden durch den wiederkehrenden Missbrauch und die Inaktivierung von Vitamin B12 im Körper. Vermeintlich harmlose Nebenwirkungen wie Schwindel, Koordinationsprobleme oder Taubheitsgefühle können sich dramatisch auswirken, wenn sich Konsument*innen in der Partynacht auf dem E-Roller oder dem Fahrrad durch den Straßenverkehr auf den Heimweg machen. Mögliche psychische Langzeitfolgen wie Psychosen sind bislang noch wenig untersucht, aber es gibt bereits alarmierende Anzeichen. Das alles würde bereits genügen, um Lachgas kritisch in den Fokus zu nehmen. Doch es kommt noch ein weiteres Problem hinzu.
Das Umwelt- und Entsorgungsproblem von Lachgas
Lachgas ist ein klimaschädliches Gas, sein Treibhauspotenzial ist im Vergleich der Moleküle 265-mal so hoch wie CO2. Es kann die Ozonschicht angreifen und ist äußerst langlebig – über 100 Jahre verbleibt es in der Atmosphäre und kann dort fortwährend Schaden anrichten. Und es bedroht die Umwelt auch auf anderen Wegen. Wird Lachgas als Partydroge benutzt, werden die Kartuschen nahezu immer unsachgemäß entsorgt. Zum einen bleiben sie oft einfach zusammen mit den zur Inhalation verwendeten Luftballons vor Ort liegen und verunreinigen Grünanlagen und Parks. Zum anderen werden sie achtlos oder auch mit der besten Absicht in Abfallkörbe geworfen. Und das kann dramatische Folgen haben.
In der Regel sind die Kartuschen nicht vollständig entleert – damit gelten sie als gefährliche Abfälle. Das bedeutet, dass sie weder in öffentlichen Papierkörben noch im Hausmüll richtig aufgehoben sind. Werden die Kartuschen in den Entsorgungsfahrzeugen gequetscht, können sie explodieren und Brände auslösen. Hier gilt Ähnliches wie für Elektroschrott, der durch immer häufigere Brände Mitarbeiter*innen der Entsorger, Fahrzeuge und Anlagen gefährdet und erheblichen Schaden anrichten kann. Wie groß das Problem geworden ist, zeigen Zahlen: Im Jahr 2023 sammelte die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) 4.000 Gaskartuschen aus dem Müll sowie den Grünanlagen. Die spezielle Entsorgung ist entsprechend teuer und die Kapazitäten dafür begrenzt, wie auch das Recyclingunternehmen REMONDIS berichtet. Demzufolge fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) deshalb ein Verkaufsverbot sämtlicher Einwegdruckgasflaschen (einschließlich N2O-Kanistern) oder die Einführung eines obligatorischen Pfandsystems gemäß der Empfehlung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Die Rechtslage (Stand Juni 2025)
Der Konsum von Lachgas ist ein weltweites Problem. Einige Länder haben früh reagiert. Der Verkauf und Besitz von Lachgas für nicht-technische und nicht-medizinische Zwecke ist in den Niederlanden bereits seit Januar 2023 verboten. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, in Frankreich und Belgien ist die Abgabe an Jugendliche verboten. Noch gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung zum Thema Lachgas. Die neue deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte allerdings an, ein bundesweites Verkaufsverbot an Minderjährige und über Online-Shops sowie Automaten auf den Weg zu bringen. Städte wie Hamburg, Dortmund oder Köln haben in Ermangelung einer einheitlichen Regelung bereits Verkaufsverbote erlassen. In Frankfurt am Main darf die Partydroge seit Anfang Mai 2025 nicht mehr an Minderjährige verkauft oder weitergegeben werden.
Was können Sie tun?
Zunächst einmal das Naheliegendste: Konsumieren Sie Lachgas nicht als Droge. Sie schützen damit Ihre wertvolle Gesundheit und die Umwelt. Sollten Sie Kartuschen im öffentlichen Raum entdecken, werfen Sie sie bitte nicht in die Papierkörbe vor Ort. Versuchen Sie niemals die Behälter zusammenzudrücken. Unbeschädigte Kartuschen können Sie problemlos transportieren. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Entsorger, wo sie hingebracht werden können. In Frankfurt am Main dürfen bis zu drei Lachgaskartuschen auf einmal bei den Wertstoffhöfen Nord und West abgegeben werden. Keinesfalls sollten Sie Lachgasbehälter, die noch Gas enthalten können, in Ihre Rest- oder Verpackungsmülltonne werfen. Herumliegende Luftballons können Sie allerdings bedenkenlos in den örtlichen Papierkörben entsorgen – ein kleiner, aber hilfreicher Schritt für mehr Sauberkeit und Rücksicht auf Tiere und Pflanzen.