Laub auf Straßen und Gehwegen kann überraschend rutschig werden – und damit zur Gefahr für den Straßenverkehr. Es einfach liegen zu lassen, ist deshalb keine Option. Früher wurden herabgefallene Blätter überwiegend mit Rechen und Besen beseitigt. Doch parkende Autos, Räder und E-Scooter machen die Sache zunehmend schwer. Laubbläser und Laubsauger sind da willkommene Helfer. Man erreicht damit auch schwer zugängliche Ecken und die Laubbeseitigung geht schnell und einfach. Allerdings haben die Geräte einige Nachteile. Einer ist weithin hörbar – die meisten Geräte sind sehr geräuschvoll. Anwender*innen tragen häufig einen Gehörschutz, während Anwohner*innen und Tiere dem Lärm ausgesetzt sind.
Dürfen die das? Das sagt die Lärmschutzverordnung
Viele ältere Geräte sind lauter als 85 Dezibel. Benzinbetriebene Laubsauger erreichen teilweise sogar Werte von 115 Dezibel. Das liegt deutlich über der Unbehaglichkeitsschwelle. Zum Vergleich: Bei einem Presslufthammer in 10 Meter Entfernung werden 90 Dezibel gemessen, eine Kreissäge liegt bei 100 Dezibel. Die Geräuschentwicklung von Laubbläsern sorgt für viele Kontroversen. Aber wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Laut Bundesimmissionsschutzverordnung gehören Laubsauger der Lärmstufe II an. Geräte, die dieser Lärmstufe zugeordnet sind, können mittel- und langfristig Hörschäden verursachen. Deshalb sieht die Verordnung genaue Ruhezeiten vor. Der Betrieb ist von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zulässig. Wer gegen die Lärmschutzverordnung verstößt, kann davon ausgehen, dass Bußgelder drohen.
Es geht auch anders – Lärmreduktion durch E-Geräte
Moderne, elektrische Geräte sind erheblich leiser, aber auch schadstoffärmer als ihre benzinbetriebenen Vorgänger. Denn man darf nicht vergessen: Neben dem Lärm stoßen Laubbläser mit Verbrennungsmotor zusätzlich gesundheitsschädliche Abgase wie Kohlenwasserstoff, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus. FES begann deshalb bereits vor 10 Jahren mit der Umrüstung und verwendet in Frankfurt ausschließlich moderne E-Geräte. Nicht nur zum Wohl der Umwelt und der Anwohner*innen – auch die Mitarbeiter*innen profitieren vom angenehmeren Geräuschpegel sowie dem geringeren Gewicht der Geräte.
Die Sache mit der Tierwelt
Doch Diskussionen um die Laubbläser entzünden sich nicht nur am Thema Lärm. Die Geräte können durchaus auch ökologischen Schaden anrichten. Denn in privaten Gärten und auf Grünflächen eingesetzt entfernen sie allzu gründlich das Laub und damit wichtige Überwinterungsräume für Tiere. Igel nutzen Holz und Laubhaufen als Winterquartiere. Laubbläser zerstören diese Schlupfwinkel oder vertreiben die Tiere durch den Lärm. Der Bund Naturschutz (BN) bittet deshalb Gartenbesitzer ausdrücklich, das Laub liegen zu lassen, um die Igel so zu schützen. Aber auch der Nahrung von Igeln und anderen Gartenbewohnern geht es durch den Einsatz von Laubbläsern an den Kragen. Denn kleine Lebewesen wie Käfer oder Spinnen werden gleich mitentfernt – keine glückliche Maßnahme, da wir ohnehin bereits einen Rückgang von Insekten beklagen.
Müssen es wirklich immer Laubbläser sein?
Es spricht daher vieles dafür, Technik zur Laubentfernung nur dort zu verwenden, wo Effizienz und Sicherheit im Vordergrund stehen. Das ist vor allem der professionelle Einsatz an Straßen und Wegen. Und auch hier spielt nach wie vor der Besen eine große Rolle, der den Laubbläser ergänzt. Im heimischen Garten sollte Laub am besten liegen gelassen werden. Das ist gut für die Tiere zum Überwintern und außerdem eine Recyclingmethode der Natur. Wer nicht genügend Platz hat, um das Laub liegen zu lassen, kann sich einen Komposthaufen zulegen oder das Laub in der Biotonne entsorgen. So kann es als wertvoller Kompost wieder verwendet werden. Besen und Rechen sorgen dafür, dass das Laub nicht überhand nimmt und Gartenwege frei und sicher sind.
Fazit
Laubbläser und Laubsauger sind sinnvolle Helfer, um die professionelle Arbeit an Straßen und Wegen zu erleichtern. Dazu sollten am besten die neueren Geräte mit einem Akkumotor verwendet werden, um die Umwelt, die Tiere und unser Gehör zu schonen. Doch nicht jedes herabgefallene Blatt ist wirklich ein Fall für den Laubbläser. Bleibt das Laub im Garten liegen oder wird es teilweise schonend per Hand entfernt, bleibt Kleintieren und Insekten ein wichtiger Unterschlupf erhalten und es entsteht wertvoller Dünger für einen prachtvollen und ökologisch gesunden Garten im nächsten Frühjahr.