Die Abfallhierarchie zeigt die Prioritäten im Umgang mit Abfällen

Ressourcenschonung

Leitfaden für alle Fälle: die Abfallhierarchie

Was man nicht mehr braucht, kann man einfach wegwerfen – das gilt zum Glück schon lange nicht mehr. Stattdessen ist durch § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt, wie wir mit Abfällen umgehen sollten. Ganz im Sinne von Mensch und Umwelt.

Am 1. Juni 2012 ist das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) in Kraft getreten. Damit wurden Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Abfallhierarchie, die das Gesetz beschreibt, hat fünf Stufen. Vor dem Inkrafttreten des KrWG galt noch eine 3-stufige Einteilung – Vermeidung, Verwertung und Beseitigung bildeten damals die Richtschnur zum Umgang mit Abfall. Die aktuelle Hierarchie ist präziser und ambitionierter.

Die 5 Stufen der Abfallhierarchie

1. Vermeidung von Abfällen

Es ist so schlicht wie einleuchtend: Wo Abfälle gar nicht erst entstehen, müssen sie nicht entsorgt werden. Damit ist die erste Stufe zugleich die wichtigste. Sie bedeutet etwa, dass Hersteller angehalten sind, auf unnötige Verpackungen zu verzichten.

2. (Vorbereitung zur) Wiederverwendung

Hier geht es zum Beispiel um die Lebensdauer und Reparaturfähigkeit von Produkten. Ein Punkt, der sich nicht mit geplanter Obsoleszenz verträgt, also der bewusst begrenzten Lebensdauer von Dingen. Doch auch Verbraucher*innen sind angesprochen, sie sollten gut erhaltene Dinge anderen zur Verfügung stellen, anstatt sie bei Nichtbedarf wegzuwerfen.

3. Recycling

Mit stofflicher Verwertung wird der Verbrauch von Ressourcen erheblich reduziert. Die Umwelt wird hier gleich mehrfach entlastet. Aufwendige Herstellungs- oder Anbau- oder Abbau-Prozesse entfallen und damit wird auch der CO2-Ausstoß verringert. Vor allem recyceltes Glas, Papier, Kunststoff, Textilien oder Metalle können und sollten für neue Produkte wiederverwendet werden.

4. Sonstige Verwertung

Wenn weder eine Wiederverwendung noch Recycling möglich ist, greift die sonstige Verwertung. Damit ist zum Beispiel eine thermische Verwertung gemeint – durch Verbrennen in speziellen Heizkraftwerken wie dem MHKW in Frankfurt wird Strom und Wärme erzeugt. Die entstehende Schlacke wird wiederum aufbereitet, hier lassen sich etwa noch Metalle extrahieren. Auch die Kompostierung von Grünabfällen gehört in die Kategorie der sonstigen Verwertung.

5. Beseitigung

Dies ist die letzte, streng geregelte Option: Nicht weiterverwertbare Abfälle landen nach einer Vorbehandlung auf Deponien. Was in den 1970er Jahren als übliche Entsorgung von Abfällen galt, ist heute wenigen, speziellen (Rest-)Abfällen vorbehalten, die sich nicht weiternutzen lassen.

Soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen Unternehmen und Entsorger heute ganz selbstverständlich umgehen. Als Privatperson und Verbraucher*in kann man sich an einer vereinfachten Regel orientieren: Mit dem Grundsatz „Reduce, Reuse, Recycle“ sind wir alle davor gefeit, allzu verschwenderisch und sorglos mit Dingen und Abfällen umzugehen.

„Was mit Abfällen geschehen soll, ist rechtlich geregelt. Der beste Abfall ist dabei immer der, der gar nicht erst entsteht.“
Die Autor*in
Heidi Schmitt
Heidi Schmitt
Egal, ob mit ihrem italienischen Hund Panini oder als leidenschaftliche Läuferin: Heidi ist fast immer zu Fuß unterwegs. Die wilde Vermüllung von Grünflächen in ihrer Wahlheimat Frankfurt macht ihr dabei sehr zu schaffen. Mit alltäglichen Clean-up-Aktionen und der Tastatur hält die Bloggerin und Autorin dagegen. Ihr besonderes Interesse gilt außerdem innovativen Recyclingmethoden und verstecktem Elektroschrott in Dingen des Alltags.