Eine Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nimmt Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen in die Pflicht, den Anteil von Kunststoff im Bioabfall zu prüfen. Für Abfälle aus Biotonnen gilt dann beispielsweise eine Obergrenze von 1 Prozent. Fällt der Anteil größer aus, muss er aufwändig entfernt werden.
Was macht Kunststoff im Bioabfall so gefährlich?
Aus Bioabfall entsteht Kompost – auf dem Komposthaufen im Garten wie in den Behandlungsanlagen. Im ersteren Fall richtet Plastik bereits während der Kompostierung Schaden an. Regenwürmer und Kleinstlebewesen nehmen den Kunststoff auf und werden regelrecht vergiftet. Beim behandelten Bioabfall zeigen sich die Probleme erst später. Kunststoff verrottet bekanntermaßen nicht und verbleibt im Kompost. Der wird üblicherweise als Düngung wieder auf der Erde aufgebracht. Kleinste Partikel von Polystyrol oder Polyethylen, sogenanntes Nanoplastik, können durchaus von Pflanzen wieder aufgenommen werden. Das bedeutet: Auf plastikverseuchtem Boden angebaute Lebensmittel enthalten – Plastik. So einfach, so gruselig. Hinzu kommt die mögliche Belastung von Grundwasser. Ist der Kunststoff erst einmal im Kompost, lässt er sich kaum erfassen oder filtern. Deshalb kann man die Verseuchung nur vor der Kompostierung verhindern. Am besten sehr weit davor.
Wie kommt Plastik überhaupt in den Bioabfall?
Der erste Grund ist Achtlosigkeit (und – sorry to say – auch ein gutes Stück Ignoranz). Die in Kunststoff verpackten Äpfel sind faulig, die eingeschweißte Gurke wurde im Kühlschrank vergessen und beides landet mitsamt der Verpackung in der Biotonne. Ihre Besitzer*innen hatten zuvor nicht nur keine Lust, sie zu essen, sie sind auch zu bequem, die matschig gewordenen Lebensmittel jetzt auszupacken. Tatsächlich ein Klassiker der Fehleinwürfe. Der zweite Grund ist Unwissenheit. Oft werden Tüten aus Bioplastik verwendet, die angeblich kompostierbar sind. Doch neben vielen anderen Problemen sorgen viele dieser Tüten für den Eintrag von Chemikalien in den Kompost. Zudem verrotten sie in den Anlagen häufig nicht so wie angegeben, da die Bedingungen dafür nicht vorhanden sind.
Mit der neuen BioAbfV ist mit den Biokunststoff-Tüten ein weiteres Problem verbunden. Sie lassen sich optisch nicht von herkömmlichem Kunststoff unterscheiden und müssen allein schon deshalb aussortiert werden. Für die Anlagenbetreiber ist dies eine enorme Herausforderung. Viele Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Frankfurt am Main legen deshalb fest, dass Biokunststoff-Tüten grundsätzlich nicht in der Biotonne landen dürfen.
Was können Verbraucher*innen tun?
Die neue Bioabfallverordnung, die im Mai 2022 präzisiert wurde, tritt ab Januar 2023 in Kraft. Doch natürlich lässt sich schon jetzt vieles für sauberen und plastikfreien Kompost tun.
• Verwenden Sie Papiertüten oder Zeitungspapier statt Plastik- oder Bioplastiktüten
• Lassen Sie keine Umverpackungen aus Kunstoff wie Folien an Lebensmitteln
• Trennen Sie den Abfall generell sorgfältig
• Werfen Sie keine Hygieneartikel wie Taschentücher in die Biotonne
• Auch Kehricht oder Sand oder Staubsaugerbeutel haben in der Biotonne nichts verloren
Anders gesagt – das darf in die Biotonne:
• Obst- und Gemüseabfälle (auch Zitrusfrüchte, Bananen- und Nussschalen)
• Rohe und gekochte Speise- und Lebensmittelreste (außer Flüssigkeiten)
• Kaffee- und Teesatz, Filtertüten, Eierschalen
• Grünschnitt und Laub
• Papiertüten und Zeitungspapier (hilft auch super gegen Geruch!)
Damit steht die Biotonne im Grunde für die logischste und einfachste Art der Entsorgung einer Abfallart. Man muss sich keine Materialien merken und keine Kantenlängen, nichts zerrupfen und nichts auseinanderbauen. Aber eben auch am besten nichts hinzufügen.