Plastik

Die Sonderabgabe auf Einwegplastik kommt

Besonders häufig handelt es sich bei dem achtlos zurückgelassenen Müll um Kunststoffverpackungen. Ihre Entsorgung kostet die Kommunen nach eigenen Angaben über hunderte Millionen Euro jährlich. Neben der finanziellen Entlastung steht auch die Verringerung der negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf unsere Umwelt im Fokus des neuen Gesetzes.

Bereits mit der Mehrwegangebotspflicht seit Jahresbeginn oder dem Verbot kostenfreier Plastiktüten hat die Regierung sich für einen Wandel eingesetzt. Nun folgt eine neue Abgabe auf Einwegplastik.

Wer ist von der Sonderabgabe betroffen?

Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass sich Hersteller*innen bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten zukünftig an den Kosten der Entsorgung beteiligen. Die Höhe der Abgaben ist abhängig von der jeweiligen Produktionsmenge des Vorjahres.

Ab 2025 sollen diese Abgaben in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds eingezahlt werden. Derzeit rechnet man jährlich mit 400 Millionen Euro, welche Städte und Gemeinden bei der Entsorgung des Plastikmülls unterstützen sollen.

Ab dem Jahr 2026 sollen auch Produzent*innen von Feuerwerkskörpern zur Kasse gebeten werden.

„Dürfen die das?“

Das Gesetz geht auf die EU-Richtlinie 904 aus dem Jahr 2019 zurück, welche den Mitgliedsstaaten ermöglicht, die Verantwortung für entstandene Abfälle auf die Hersteller*innen auszudehnen. Durch die Beteiligung der Produzierenden an den Kosten der Entsorgung soll die nachhaltige Bewirtschaftung von Kunststoffen entlang der Wertschöpfungskette angeregt werden. Ähnlich wie auch schon beim Verpackungsgesetz hilft ein Zur-Kasse-Bitten auch denjenigen, die bereits umweltfreundlich produzieren und somit keinen finanziellen Wettbewerbsnachteil mehr denjenigen gegenüber haben, die bisher weiter auf Einwegplastik setzten.

Sonderabgabe in der Kritik

Dem Verband kommunaler Unternehmen (abgekürzt VKU) geht die neue Regelung nicht weit genug. Seine Mitglieder befürworten, das Gesetz auf Pizzakartons, Aluschalen und Kaugummis auszuweiten. Die Kritik geht weiter: Die Sonderabgabe reduziere die finanzielle Last, die mit der Entsorgung und Beseitigung einhergehe, trage aber nicht zur Vermeidung von Einwegplastik bei, so die Deutsche Umwelthilfe.

Die Geschäftsführerin des Handelsverbandes, Antje Gerstein, befürchtet hingegen unnötige Belastungen für die Hersteller*innen durch die neue Sonderabgabe. Sie plädiert für Kosteneffizienz und Fairness.

Die Sonderabgabe knüpft an die Mehrwegangebotspflicht an, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Abfälle, die durch Einwegverpackungen und Take-away-Optionen entstehen, zu reduzieren. Damit sich Mehrwegsysteme flächendeckend etablieren können und Kund*innen bei Kauf- und Konsumentscheidungen Einweg künftig vermeiden, sind solche Gesetze weitere Meilensteine auf dem Weg zu unseren Nachhaltigkeitszielen.

Lese-Tipps:

In unserem Artikel „Kreislaufwirtschaft 2.0“ erfahren Sie mehr darüber, warum ein verantwortungsbewusster Umgang mit Rohstoffen zum Erreichen unserer Klimaziele unerlässlich ist.

Die Autor*in
Lea-Fabienne Britten
Lea-Fabienne Britten
Hallo, mein Name ist Lea und ich studiere an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main Soziologie und VWL.Ich arbeite bei der FES als Werkstudentin im Marketing. Das Thema Nachhaltigkeit liegt mir sehr am Herzen, weshalb ich mich freue nun auch als Autorin für den Recyclist zu schreiben.