Mehrweg

Mehrwegangebotspflicht ab 2023 – was Gastronom*innen jetzt beachten müssen

Morgens auf dem Arbeitsweg schnell einen Kaffee to go, Mittagessen zum Mitnehmen beim Lieblingsitaliener, abends der abgepackte Salat ... Nicht erst seit der Pandemie wünschen Konsument*innen die praktische Option, Getränk oder Speise zum Mitnehmen zu bekommen. Die Kehrseite ist ein riesengroßer Berg Einwegverpackungen, die eine sehr geringe Nutzungsdauer haben, wertvolle Ressourcen verbrauchen und häufig das Stadtbild verunstalten. Das soll sich in weniger als 9 Monaten ändern. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine Novelle im Verpackungsgesetz in Kraft, die den Einweg-To-go-Verpackungen an den Kragen will.

2021 trat das Einwegkunststoffverbot in Kraft – ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz. Das Verbot verbannt flächendeckend Plastikstrohhalme und Styroporeinwegverpackungen aus den Regalen der Läden. 2022 folgte die nächste Änderung in den Verpackungsrichtlinien, das Verbot von leichten Kunststofftragetüten. Ab 2023 kommt folgerichtig die Mehrwegangebotspflicht. Um im stressigen Berufsalltag der Gastronom*innen nicht die Übersicht zu verlieren, haben wir fünf hilfreiche Fakten zur kommenden Änderung zusammengestellt.

1. Was ist die Mehrwegangebotspflicht?

Die Mehrwegangebotspflicht gibt vor, dass Gastronom*innen, Caterer und Lieferdienste zusätzlich zu Einwegverpackungen Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Die Betriebe müssen diese ausgeben und zurücknehmen. Die Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer als Einwegverpackungen sein. Außerdem müssen Informationen zum Angebot der Mehrwegverpackungen sichtbar für die Kundschaft angebracht werden. Natürlich müssen hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden.

2. Wen betrifft die Mehrwegangebotspflicht?

Die Mehrwegangebotspflicht muss von Betrieben ab 5 Mitarbeiter*innen und einer Verkaufsfläche ab 80 m² umgesetzt werden. Kleinere Betriebe unter 5 Mitarbeiter*innen oder mit weniger als 80 m² Verkaufsfläche müssen zwar keine Mehrwegangebote umsetzen, wohl allerdings mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen. Dazu gibt es eine Informationspflicht.

3. Welche Optionen/Lösungen gibt es?

Gastronom*innen stehen nach mehr als 2 Jahren Pandemie, wiederholten Lockdowns und Restriktionen vor einigen Herausforderungen. Die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in weniger als 9 Monaten und damit einhergehende Planungen sollten folglich einen möglichst geringen Aufwand beanspruchen. Daher ist es gut, dass es einige bereits erprobte Systeme gibt, die umgesetzt werden können. Gastronom*innen können …

  • … eigene Mehrwegverpackungen (für Speisen & Getränke) kaufen und mit Pfand belegen.
  • … sich bestehenden Mehrwegsystemen anschließen. Hierbei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze. Es gibt Anbieter mit Pfand, ohne Pfand, mit Pfandmarken oder digitalen QR-Codes. Die Behältnisse können aus unterschiedlichen Materialien bestehen und kommen in unterschiedlichen Fassungsvolumina sowie unterschiedlichen Systemgebühren.

Grundsätzlich bleibt hier festzuhalten, dass flächendeckende, sogar deutschlandweite einheitliche Lösungen Einzellösungen vorzuziehen sind, damit Mehrweg noch einfacher umzusetzen ist und zum Standard werden kann. Eine Systemübersicht finden Sie hier: www.duh.de/becherheld/mehrwegsysteme-food-to-go/

4. Welche Unterstützung bekommt die Gastronomie?

Um Gastronom*innen bei der Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht zu unterstützen, gibt es in einigen Städten Maßnahmen wie

In Frankfurt gibt das gebührenfreie #MainBecher Bio-Pfandsystem, das durch die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH betrieben wird und für Gastronom*innen gebühren- und bindungsfrei ist. #MainBecher hebt sich aufgrund seiner Bestandteile von anderen Systemen ab, da er 100 % biologisch und sogar kompostierbar ist. Gastronom*innen können den #MainBecher in 2 Größen einsetzen und werden mit Werbematerialien ausgestattet und problemlos beliefert.

5. Was gibt es zu beachten?

Die Akzeptanz von Gastronomie- sowie Kund*innen-Seite ist entscheidend, damit sich Mehrweg weiter etablieren kann. Mehrweglösungen müssen für Kund*innen sichtbar sein und Gastronom*innen müssen Ansprache & Information anbieten.

Selbstverständlich kann nur mit der Inanspruchnahme der Konsument*innen ein Wandel erfolgen. Mehrwegsysteme müssen aktiv genutzt werden und Verpackungen entsprechend häufig in den Umlauf kommen, sodass ein positiver Umwelteffekt erzielt werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob Erfolge ggf. durch Steuerbelastungen für Einwegverpackungen beschleunigt werden können.

 

Tipps und Quellen:

„Die Akzeptanz ist entscheidend, damit sich Mehrweg weiter etabliert. Mehrweg-Lösungen müssen für Kund*innen sichtbar sein und Gastronom*innen müssen ab 2023 Information anbieten.“
Die Autor*in
Flora Matani
Flora Matani
‚Nomen est omen' oder ‚Der Name ist Programm'. Flora beschäftigt sich seit einigen Jahren mit verschiedenen Themen rund um Nachhaltigkeit. Umgeben von Zimmerpflanzen oder auf ihrem Balkongarten, beschäftigt sie sich mit Tierschutz, fairer Mode oder veganer Ernährung. Für die FES betreut sie nachhaltige Projekte und berät Kunden im Rahmen der Abfallvermeidung. Zudem schreibt Sie redaktionelle Beiträge für den reCYClist.